Für viele Pferdebetriebe ist der Erhalt einer Baugenehmigung im Außenbereich § 35 (1) BauGB ein heikles Vorhaben. Es eröffnen sich dadurch jedoch enorme Chancen langfristig ein marktfähiges Angebot aufrechtzuerhalten und den Fortbestand des Pferdebetriebes zu sichern. Damit am Bauplanungsrecht, in dem die Genehmigungsfähigkeit für privilegiertes Bauen im Außenbereich geregelt ist, nicht unnötig viel Energie verloren geht, unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben.
Weiterentwicklung ermöglichen
Mit einer durchdachten Strategie, was, wann und mit welcher Zielsetzung gebaut werden soll, bleibt der Pferdebetrieb wettbewerbsfähig und sichert sein Fortbestehen für Jahre. Lange vor dem Erhalt einer Baugenehmigung im Außenbereich § 35 (1) BauGB stehen daher Überlegungen, was den Betrieb sinnvoll und nachhaltig weiterbringt.
Zukunftsfähigkeit sichern
Möglicherweise haben sich Schwierigkeiten im Betriebsalltag ergeben, die im Zuge der anstehenden Baumaßnahme beseitigt werden können. Das ist sicher ein aufwendiges Unterfangen – vor allem aber steckt großes Optimierungspotenzial darin. Verschenken Sie dieses nicht und lassen sich durch Profis mit langjähriger Erfahrung dabei unterstützen.
Bauvorhaben passend zum Betriebskonzept
Masterplan für Pferdebetriebe
Pferdebetriebe sind in ihrer Planung besonders komplex, weil täglich allerhand unterschiedliche Prozesse auf dem Hof ablaufen: Anlieferung von Waren und Gütern, Arbeiten von Dienstleistern, Kundenbewegungen in diversen Bereichen sowie alle Arbeiten durch den Betrieb selbst. Letztere benötigen kurze Arbeitswege, Übersichtlichkeit und zur Gefahrenabwehr möglichst wenig Überschneidungen mit dem Kundenverkehr.
Deswegen benötigen gerade Pferdebetriebe einen umfassenden Masterplan für die kommenden Jahre, in dem sämtliche Planungen festgehalten werden. Hieraus muss sich auch unbedingt die Zukunftsfähigkeit des Betriebes ablesen lassen, damit die Investitionen den Wert von Immobilie und Pferdebetrieb nachhaltig steigern.
Beziehen Sie uns bereits in diese Phase der Planung mit ein, denn wir bewahren einen neutralen Blick auf den Status Ihres Betriebs und können neue und bewährte Lösungsansätze für die Entwicklung des Masterplanes mit einbringen.
Pferdebetriebe im Außenbereich § 35 (1) BauGB
Sollen in Orientierung an den Masterplan nun Teile eines landwirtschaftlichen Betriebes umgenutzt, ausgewählte Bereiche umfassend modernisiert oder Neubauten eine bestehende Reitimmobilie ergänzen, so sind in aller Regel dafür Baugenehmigungen erforderlich.
Für Pferdebetriebe im Außenbereich stellt sich hierbei eine besondere Problematik: sie dürfen nur bauen, wenn das Vorhaben privilegiert ist. Denn um die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, ist der Außenbereich grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten, wovon nur in Ausnahmefällen abgesehen wird. Zu den Ausnahmen gehören Bauvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.
An die Baugenehmigung im Außenbereich § 35 (1) BauGB sind Anforderungen geknüpft, die nicht jeder Betrieb erfüllen kann. Deswegen schauen wir genau hin, ob erstens tatsächlich planungsrechtlich Außenbereich vorliegt und zweitens inwieweit die Anforderungen an die Privilegierung bereits erfüllt werden, bzw. zukünftig erfüllt werden können.
Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet mit dem Bauplanungsrecht die Grundlage für die städtebauliche Ordnung. Es dient dem Erhalt der Kulturlandschaft und der Wahrung öffentlicher Interessen, etwa bei Emissionen und Abfällen. Damit werden die Rahmenbedingungen für privilegiertes Bauen im Außenbereich festgelegt, die es zu beachten gilt, um eine Baugenehmigung erhalten zu können. Dazu findet sich im Flächennutzungsplan eine Bebauungsplanung, die drei Gebietstypen unterscheidet:
Unser Leistungspaket für die Baugenehmigung im Außenbereich § 35 (1) BauGB
Möchten Sie Ihren Pferdebetrieb auf die Zukunft vorbereiten und planen Sie dafür umfangreiche Bauvorhaben? Möchten Sie Haltungsformen an aktuelle Anforderungen anpassen, Trainingsanlagen errichten oder Arbeitsprozesse optimieren? Beschreiben Sie uns Ihr Bauvorhaben – wir unterstützen Sie beim Erhalt der erforderlichen Baugenehmigung im Außenbereich § 35 (1) BauGB.
- Ersteinschätzung der Machbarkeit
- Entwicklung eines zukunftsfähigen Masterplanes
- Koordination der Beteiligten für Ihre Entlastung
- solide Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Gutachten-Erstellung für Privilegierung
- Businessplan-Erstellung zur Vorlage bei der Bank
- Umsetzung/Begleitung der Baumaßnahme
- Markteinführung und Kundenkommunikation
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