Der BUND hat gegen den Bau einer Reitanlage in Bielefeld Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Obwohl die Baugenehmigung erteilt wurde und die Arbeiten bereits in vollem Gange waren, musste die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung nochmals überprüft werden. Der verhängte Baustopp dauert inzwischen fast 2 Jahre an. Die Materialien auf der Baustelle vergammeln, das ungeschützte Holz nimmt erheblichen Schaden. Geld kann die Betriebsleiterin Barbara Hagedorn mit ihrer SL-Riding Ranch indes nicht verdienen.
Baugenehmigung für Reitanlage in Bielefeld
In 2021 wurde ein Bauantrag bei der Stadt Bielefeld für den Bau einer Reitanlage im Außenbereich eingereicht. Nach eingehender Prüfung wurde die Baugenehmigung positiv beschieden. Die SL Riding Ranch durfte auf einer ehemaligen Hofstelle errichtet werden. Und das ist durchaus zu empfehlen: denn der Bau einer Reitanlage auf einer alten Hofstelle hat bessere Genehmigungsaussichten, als der Bau auf der grünen Wiese. Neben modernen Stallungen sollten zeitgemäße Trainings- und Bewegungsmöglichkeiten entstehen. Für die Reiterszene in und um Bielefeld wäre das Angebot ganz klar ein Gewinn.
Privilegierung SL-Riding Ranch fraglich
Doch der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. reichte Klage gegen die Baugenehmigung ein. Der Vorwurf: die Privilegierungsvoraussetzungen werden nicht erfüllt. Neben der Gewinnerzielungsabsicht wird das Betriebskonzept in Frage gestellt. Es steht die Vermutung im Raum, dass eine gewerblich geprägte Reitsportanlage errichtet werden soll. Dies wäre im Außenbereich nicht genehmigungsfähig.
Kommunikation mit Behörden
Für den Bau der Reitanlage auf einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle wurde ein Facharchitekt beauftragt, allerdings ohne einen Sachverständigen für das Bauen im Außenbereich hinzuzuziehen. In der Folge wurden mit dem Einreichen des Bauantrags leicht widersprüchliche Aussagen beim Bauamt vorgelegt, insbesondere wichen die Betriebsbeschreibungen leicht voneinander ab. Eigentlich ein Missgeschick, das ausgeräumt werden kann. Eben dieser Umstand führte aber letztlich zu erheblichen Komplikationen.
BUND klagt beharrlich
In dem noch laufenden Klageverfahren gegen die Baugenehmigung wird der BUND nicht müde den landwirtschaftlichen Status der SL Riding Ranch in Frage zu stellen. Die teils wüsten Unterstellungen, man kann es nicht anders sagen, wurden dagegen hinreichend von der Beigeladenen Hagedorn ausgeräumt. Immer wieder werden neue Punkte aus dem Betriebskonzept aufgegriffen und in Frage gestellt. So mussten in der zuletzt öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, beispielsweise die Führwege jedes einzelnen Pferdes dargelegt und zeitlich erfasst werden. Hier ist es für das Verwaltungsgericht durchaus eine Herausforderung eine korrekte Entscheidung zu treffen.
Verwaltungsgericht Minden fordert Nachreichungen
Das Verwaltungsgericht Minden macht sich die Entscheidung nicht leicht. Bereits über viele Monate wurden zahlreiche Nachreichungen und Erklärungen eingefordert. Die immer neuen Vorwürfe müssen haarklein ausgeräumt werden. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch viel Kraft. Denn eins muss klar sein: ein Verwaltungsgericht steckt freilich nicht so tief im Thema und kennt sich mit Pferden schlicht nicht aus. So mussten wir immer wieder neue Erläuterungen und Beweise vorbringen, um die Zweifel des Klägers aufzulösen und das Gericht von der Betriebsplanung zu überzeugen.
Reitanlage bauen im Außenbereich
Hätte das verhindert werden können? Aus unserer Sicht sind die Anfangszweifel des BUND nicht vollkommen unberechtigt. Wäre unser Büro von Beginn an in die Planung einbezogen worden, hätten einige Missverständnisse sicherlich vermieden werden können. Inzwischen allerdings, nach vielen Monaten der Verhandlung, reitet der BUND ein totes Pferd. Inzwischen geht es weniger um die Sache, als vielmehr darum die eigene Ansicht durchzusetzen. Wir wollen hier nicht mantraartig unsere Mandantschaft verteidigen, sondern sind an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert. Die umfangreichen Erklärungen und Nachreichungen haben den BUND bisher nicht überzeugen können. Der Kläger bleibt beharrlich bei seinem Standpunkt: die Reitanlage darf nicht gebaut werden. Aus unserer Sicht ist das kaum mehr nachzuvollziehen.
Privilegierung solide nachweisen
Das inzwischen in Deutschland populäre Verfahren macht deutlich, dass eine gründliche Vorbereitung essentiell ist. Selbst mit einer Baugenehmigung kann sich ein Bauherr nicht in Sicherheit wähnen. Sollte eine Baugenehmigung für den Bau einer Reitanlage im Außenbereich angezweifelt werden, können viele Monate durch ein Gerichtsverfahren verloren gehen. Natürlich unterstützen wir unsere Mandanten auch vor Gericht. Aber eine Baumaßnahme solide zu planen und die Privilegierungsvoraussetzungen umfassend und stichhaltig nachzuweisen, schon zur Einreichung des Bauantrags, ist ganz sicher der bessere Weg. Nur so können wir gemeinsam eine solide Basis schaffen und Zweifel von Beginn an ausräumen. Dann wäre ein Verwaltungsgericht im Fall einer Klage sehr viel schneller in der Lage den Sachverhalt korrekt zu erfassen und eine Entscheidung zu treffen.
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