In Zeiten des nicht abreißenden Zustroms an Flüchtlingen wird soziales Engagement immer wichtiger. Die kalte Jahreszeit hat bereits begonnen und die Unterbringung von Flüchtlingen, genauer Asylbewerbern, in winterfesten Unterkünften hat oberste Priorität. Viele wollen helfen und bieten Privatwohnungen oder Zimmer an. Gibt es diese Möglichkeit der Unterkunft auch für Reiterhöfe mit Übernachtungsmöglichkeit? Warum nicht bis zum nächsten Saisonstart die Ferienwohnungen zur Verfügung stellen?
Fragen Sie sich auch, wie Sie helfen können und an wen Sie sich wenden müssen? Welche Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt und welche Leistungen bezahlt werden ? Was für einen Vertrag Sie mit wem abschließen und was Sie dabei beachten müssen?
Ansprechpartner für die Unterkunft von Flüchtlingen
Wenden Sie sich als erstes an Ihre Kommune bzw. Landkreis. Dort können Sie den Bedarf erfragen und Ihr Angebot vortragen. Je nach Situation in Ihrer Region wird man ihr Angebot dankbar annehmen oder zunächst ablehnen. Da der Zustrom an Flüchtlingen und damit auch an Asylbewerbern aber weiter anhalten wird ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Bedarf bestehen könnte, selbst wenn derzeit die Kommune ihre eigenen Kapazitäten noch nicht erschöpft hat. Vor allem Kommunen, die sich um dezentrale Unterbringung bemühen, brauchen kurzfristig Alternativen zu den Massenunterkünften in Zeltlagern, besonders über die Winterzeit. Sollten Sie also zunächst eine Absage erhalten – bleiben Sie dran.
Inhalt und Leistungsumfang
Die Beherbergung von Asylbewerbern einschließlich der Bereitstellung und Reinigung von Bettwäsche ist in der Regel der Hauptinhalt der Leistung. Weiterhin wird die Endreinigung bei Belegwechsel bezahlt. Für die Zwischenreinigung hingegen sind, anders als vielleicht bei ihrem herkömmlichen Übernachtungsangebot, die Bewohner zuständig.
Raumart und Ausstattung der Unterkunft
Bevorzugt werden abgeschlossene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser mit Schlafplätzen für mindestens 3 Erwachsene, gerne mit der Möglichkeit zur Aufbettung für Kinder. Erforderlich ist eine komplette Wohnungsausstattung mit Fernseher und Waschmaschine, optional auch als Gemeinschaftswaschmaschine. Ein Außendienstmitarbeiter der zuständigen Behörde für die Unterbringung von Asylbewerbern wird mit Ihnen einen Termin ausmachen und sich die Gegebenheiten vor Ort ansehen. Mehrbettzimmer mit Gemeinschaftswaschräumen, wie sie oft für Ponyferien genutzt werden, sind für eine mittelfristige Unterbringung wenig geeignet. Im Einzelfall müssen die Außendienstmitarbeiter vor Ort über die Eignung entscheiden.
Soziale Betreuung der Flüchtlinge auf Reiterhöfen
Von Ihnen wird nicht erwartet, dass Sie die soziale Betreuung übernehmen, zumal Ihnen dafür vermutlich die Erfahrung fehlt. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Zusammenarbeit mit geschulten Spezialisten, zum Beispiel mit dem Roten Kreuz vor Ort. Aber auch die Diakonie ist ein wichtiger Ansprechpartner und der Kontakt zu Integrationslotsen, Bürgerinitiativen, Arbeitskreise Flüchtlingshilfe oder die Landesflüchtlingsräte (www.fluechtlingsrat.de). Diese Anlaufstellen führen die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge mit viel Erfahrung, Kompetenz und Fingerspitzengefühl durch. Sicherlich freuen sich aber die Bewohner, wenn sich etwas Integration in den Hofalltag realisieren lässt.
Kostenfaktoren für die Unterkunft von Flüchtlingen
Ihr Preisangebot muss sich auf die Tagespauschale auf der Grundlage der vorhandenen Schlafplätze für Erwachsene beziehen. Die Unterbringung von Kleinkindern ist mit der Tagespauschale abgegolten. Alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen Endpreise (brutto) sein. Die Kommunen handhaben die Vergütung sehr unterschiedlich, aber tendenziell werden 10€ bis 15€ pro Person und Tag bezahlt. Für eine dreiköpfige Familie mit Kind könnten demnach maximal 1368€ pro Monat vergütet werden. In der Regel werden keine Maklerprovision, keine Bereitstellungskosten und auch keine Planungs- und Umbaukosten übernommen. Es ist jedoch nicht nur der Preis entscheidend, weitere Entscheidungskriterien für die Kommunen sind:
- die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern
- die Möglichkeit zur fußläufigen Versorgung mit Lebensmitteln und wichtigen Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens
- die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
- die Sicherstellung der sozialen Betreuung durch haupt- und ehrenamtliche Kräfte.
Vertrag
Sie schließen mit den Kommunen einen zeitlich befristeten Beherbergungsvertrag mit einer ermäßigt zu besteuernde Beherbergungsleistung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Beachten Sie dabei, dass auf die Kopfpauschale auch Mehrwertsteuer fällig ist. Kalkulieren Sie realistisch die Nebenkosten und den Energieverbrauch, die sich aus den bisherigen Kosten der Feriengäste ableiten lassen. Rechnen Sie damit, dass auch Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung auf Sie zukommen werden. Schließlich handelt es sich nicht um Feriengäste, die nur kurzzeitig bei Ihnen Urlaub machen. Selbst wenn pfleglich und sorgsam mit Ihrem Besitz umgegangen wird, kann auch was kaputt gehen und verwohnt werden über die Zeit.
Ihr Angebot an das Landratsamt im Überblick:
-> Ausstattung
-> Verkehrsanbindung
-> Infrastruktur
-> Preisvorstellung
Gewinn für beide Seiten
Mit der Aufnahme von Flüchtlingen auf Ihrem Reiterhof geben Sie ihnen ein Stück Privatsphäre zurück, eine Perspektive, dass sich ihre Lebenssituation verbessern wird. Dadurch können sie Deutschland, anders als in den Massenunterkünften, wirklich kennen lernen und sich integrieren. So verschieden wie Kulturen, Religionen, Mentalitäten auch sind. Gemein ist uns der Wunsch nach einem Leben in Frieden und Sicherheit. Ihre Bewohner auf Zeit werden auch Ihr Leben bereichern, weil deren Schicksal und Erlebnisse Sie wieder dankbar werden lassen für das, was Sie haben und schätzen.