Ja, für Reitplatz und Reithalle sind immer Baugenehmigungen erforderlich. Neben einigen wenigen Ausnahmen bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung, sobald die Belebtbodenzone entfernt wird, bzw. ein Bau fest mit dem Boden verankert wird. Letzteres schließt beispielsweise auch Zäune mit ein. Darüber hinaus rechtfertig nicht jede Pferdehaltung eine Reithalle oder einen Reitplatzbau, weswegen solche Anträge daher oft abgelehnt werden. Dies gilt besonders für sehr kleine oder private Pferdehaltungen.
Der Bau einer Reithalle oder eines Reitplatzes im Außenbereich ist nach § 35 BauGB nur als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich möglich. Dabei werden also nochmals höhere Anforderungen gestellt.
Weitere Infos dazu:
- Frage 5: Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Artikel: Baugenehmigung im Außenbereich
- Artikel: Privilegiertes Bauen im Außenbereich
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Pferdehaltung?
- Brauche ich eine Genehmigung für einen Reitplatz oder eine Reithalle?
- Wann sind Pferdeunterstände genehmigungsfrei?
- Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Was ist landwirtschaftliche Privilegierung?
- Was ist eine eigene Futtergrundlage?
- Dürfen Pferdebetriebe für die Futtergrundlage Land hinzupachten?
- Was gilt bei Pferdebetriebsleitern als ausreichende Sachkunde?
- Was ist Liebhaberei bei Pferdebetrieben?
- Ist der Neubau einer Reitanlage auf der grünen Wiese möglich?
- Ist Bauen im Außenbereich als Nebenerwerbslandwirt möglich?
- Wann ist Pferdezucht Landwirtschaft?
- Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
- Wenn ich steuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, ist dieser dann automatisch privilegiert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen landwirtschaftlichen Betrieb?