Grundsätzlich sind Baumaßnahmen im Außenbereich auch als Nebenerwerbslandwirt möglich. Allerdings werden hier strengere Maßstäbe, als bei Vollerwerbslandwirten, angesetzt. Erschwert werden hier insbesondere große Baumaßnahmen, da eine Verhältnismäßigkeit zum Einkommen eher zu verneinen ist.
Bei Nebenerwerbslandwirten wird zudem größeres Augenmerk auf die Gewinnerzielungsabsicht (oder Liebhaberei) gerichtet. Während dem Gewinn bei Vollerwerbslandwirten lediglich indizielle Bedeutung zukommt, müssen Landwirte im Nebenerwerb durch den Betrieb einen wesentlichen Beitrag zur Existenzsicherung nachweisen.
Weitere Infos unter:
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Pferdehaltung?
- Brauche ich eine Genehmigung für einen Reitplatz oder eine Reithalle?
- Wann sind Pferdeunterstände genehmigungsfrei?
- Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Was ist landwirtschaftliche Privilegierung?
- Was ist eine eigene Futtergrundlage?
- Dürfen Pferdebetriebe für die Futtergrundlage Land hinzupachten?
- Was gilt bei Pferdebetriebsleitern als ausreichende Sachkunde?
- Was ist Liebhaberei bei Pferdebetrieben?
- Ist der Neubau einer Reitanlage auf der grünen Wiese möglich?
- Ist Bauen im Außenbereich als Nebenerwerbslandwirt möglich?
- Wann ist Pferdezucht Landwirtschaft?
- Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
- Wenn ich steuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, ist dieser dann automatisch privilegiert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen landwirtschaftlichen Betrieb?