Pferdeunterstände können auch im Außenbereich genehmigungsfrei sein, wenn die Firsthöhe unter 4 m liegt (bspw. § 65 Absatz 1.4 BauO NRW). Als Pferdeunterstand oder Weideunterstand gelten Gebäude, die von den Pferden jederzeit betreten und verlassen werden können und in denen zudem keine Versorgung mit Futter und Wasser erfolgt. Anmeldepflichtig sind solche Baumaßnahmen aber meist dennoch. Im baurechtlichen Außenbereich ist zudem immer die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) erforderlich. Da die anzusetzende Bauordnung in jedem Bundesland anders geregelt sein kann, sollte im Zweifel immer Kontakt zur Baubehörde aufgenommen werden.
Einige Hersteller werben für ihre Weideunterstände mit dem Hinweis, dass keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Dies ist allerdings irreführend, da Bauten für die Hobbytierhaltung im baurechtlichen Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Weitere Infos unter:
- Frage 5: Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Artikel: Baugenehmigung im Außenbereich
- Artikel: Privilegiertes Bauen im Außenbereich
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Pferdehaltung?
- Brauche ich eine Genehmigung für einen Reitplatz oder eine Reithalle?
- Wann sind Pferdeunterstände genehmigungsfrei?
- Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Was ist landwirtschaftliche Privilegierung?
- Was ist eine eigene Futtergrundlage?
- Dürfen Pferdebetriebe für die Futtergrundlage Land hinzupachten?
- Was gilt bei Pferdebetriebsleitern als ausreichende Sachkunde?
- Was ist Liebhaberei bei Pferdebetrieben?
- Ist der Neubau einer Reitanlage auf der grünen Wiese möglich?
- Ist Bauen im Außenbereich als Nebenerwerbslandwirt möglich?
- Wann ist Pferdezucht Landwirtschaft?
- Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
- Wenn ich steuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, ist dieser dann automatisch privilegiert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen landwirtschaftlichen Betrieb?