Nach gängiger Praxis wird von Pferdebetrieben eine Futtergrundlage von 0,35 Hektar (ha) Land je Pferdestellplatz erwartet. Unabhängig von der tatsächlichen Auslastung muss also ein Betrieb mit 30 Stellplätzen 10,5 ha Land (30 x 0,35 = 10,5) bewirtschaften. Dabei ist unerheblich, ob auf diesen Flächen tatsächlich Pferdefutter produziert wird, auch der Anbau anderer Feldfrüchte ist möglich. Im Gegensatz zu Grünland bietet sich gerade bei Ackerflächen der Anbau wertiger Früchte an.
Hintergrund der Regelung ist, dass Pferdebetriebe zumindest theoretisch den überwiegenden Teil des benötigten Raufutters selbst produzieren können und auch der anfallende Mist auf selbst bewirtschafteten Flächen ausgebracht werden kann.
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Pferdehaltung?
- Brauche ich eine Genehmigung für einen Reitplatz oder eine Reithalle?
- Wann sind Pferdeunterstände genehmigungsfrei?
- Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Was ist landwirtschaftliche Privilegierung?
- Was ist eine eigene Futtergrundlage?
- Dürfen Pferdebetriebe für die Futtergrundlage Land hinzupachten?
- Was gilt bei Pferdebetriebsleitern als ausreichende Sachkunde?
- Was ist Liebhaberei bei Pferdebetrieben?
- Ist der Neubau einer Reitanlage auf der grünen Wiese möglich?
- Ist Bauen im Außenbereich als Nebenerwerbslandwirt möglich?
- Wann ist Pferdezucht Landwirtschaft?
- Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
- Wenn ich steuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, ist dieser dann automatisch privilegiert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen landwirtschaftlichen Betrieb?