Die landwirtschaftliche Privilegierung ist bei Baumaßnahmen im Außenbereich erforderlich. Mit der Privilegierung können landwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung erhalten.

Anforderungen an die Privilegierung: Dafür muss zunächst eine Landwirtschaft vorliegen, die sich der Primärproduktion widmet. Dazu gehören typischerweise die Weide- und Wiesenwirtschaft sowie der Ackerbau. Auch Tierhaltung kann als landwirtschaftlich eingestuft werden. Pferdepension gilt als landwirtschaftlich, wenn eine eigene Futtergrundlage vorliegt. Dagegen gehören Reitschulen, Reitsportbetriebe mit Ausbildung und Beritt sowie Ponyferienbetriebe ausdrücklich nicht zur Landwirtschaft.

Es muss sich außerdem um einen Betrieb handeln, dadurch werden Hobbytierhaltungen von der Privilegierung ausgeschlossen.

Das Vorhaben muss dem Betrieb dienen, also einen Bezug zur Bewirtschaftung haben. Dies gilt beispielsweise für erforderliche Lagerflächen und Wirtschaftseinrichtungen.

 

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