Nein, dein Pferdebetrieb ist nicht automatisch privilegiert, wenn dein Betrieb vom Finanzamt als steuerrechtlich landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt wurde. Denn das Bauamt prüft neben dem landwirtschaftlichen Status deines Betriebes zusätzlich die Privilegierungsvoraussetzungen für die geplante Baumaßnahme. Zudem legt das Bauamt dabei andere Anforderung an einen landwirtschaftlichen Betrieb zugrunde.
Genaugenommen gibt es also weder einen „privilegierten Landwirt“ noch einen „privilegierten Betrieb“. Lediglich eine Baumaßnahme kann privilegiert sein.
Um sicher zu gehen, dass die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 BauGB erfüllt werden, solltest du in der Planungsphase dein Bauvorhaben mit einem Experten entwickeln.
Weitere Infos dazu:
- Frage 4: Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Artikel: Baugenehmigung im Außenbereich
- Artikel: Privilegiertes Bauen im Außenbereich
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Pferdehaltung?
- Brauche ich eine Genehmigung für einen Reitplatz oder eine Reithalle?
- Wann sind Pferdeunterstände genehmigungsfrei?
- Was ist ein Außenbereich im Baurecht?
- Wann ist Bauen im Außenbereich zulässig?
- Was ist landwirtschaftliche Privilegierung?
- Was ist eine eigene Futtergrundlage?
- Dürfen Pferdebetriebe für die Futtergrundlage Land hinzupachten?
- Was gilt bei Pferdebetriebsleitern als ausreichende Sachkunde?
- Was ist Liebhaberei bei Pferdebetrieben?
- Ist der Neubau einer Reitanlage auf der grünen Wiese möglich?
- Ist Bauen im Außenbereich als Nebenerwerbslandwirt möglich?
- Wann ist Pferdezucht Landwirtschaft?
- Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
- Wenn ich steuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, ist dieser dann automatisch privilegiert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen landwirtschaftlichen Betrieb?