Nein, dein Pferdebetrieb ist nicht automatisch privilegiert, wenn dein Betrieb vom Finanzamt als steuerrechtlich landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt wurde. Denn das Bauamt prüft neben dem landwirtschaftlichen Status deines Betriebes zusätzlich die Privilegierungsvoraussetzungen für die geplante Baumaßnahme. Zudem legt das Bauamt dabei andere Anforderung an einen landwirtschaftlichen Betrieb zugrunde.

Genaugenommen gibt es also weder einen „privilegierten Landwirt“ noch einen „privilegierten Betrieb“. Lediglich eine Baumaßnahme kann privilegiert sein.

Um sicher zu gehen, dass die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 BauGB erfüllt werden, solltest du in der Planungsphase dein Bauvorhaben mit einem Experten entwickeln.

 

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